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   VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16 (HS), 47-IV-16 (e.A.)   

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https://dejure.org/2016,15592
VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16 (HS), 47-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15592)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31.05.2016 - 46-IV-16 (HS), 47-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15592)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 46-IV-16 (HS), 47-IV-16 (e.A.) (https://dejure.org/2016,15592)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 03.11.2015 - 2 B 342/15

    Zwischenentscheidung im Beschwerdeverfahren betreffend einen Schul- und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16
    Mit ihrer am 9. Mai 2016 eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. April 2016 (2 B 342/15).

    Das Oberverwaltungsgericht erließ daraufhin mit Beschluss vom 3. November 2015 (2 B 342/15) eine Zwischenentscheidung, mit der die Sächsische Bildungsagentur bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerde verpflichtet wurde, den Beschwerdeführer in der Klassenstufe 7 des Hauptschulbildungsganges der E.-Oberschule in P. aufzunehmen und integrativ zu unterrichten.

    Es verbleibe bei der Beschulung des Beschwerdeführers zu 1) im Hauptschulbildungsgang der E.-Oberschule in P., so wie sie anlässlich der vorangegangenen einstweiligen Anordnung (Beschluss vom 3. November 2015 [2 B 342/15]) aufgenommenen worden sei.

    Jedenfalls ist die Erhebung von Eigenanteilen zur Schülerbeförderung nicht Gegenstand der hier mit der Verfassungsbeschwerde angefochtenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 26. April 2016 (2 B 342/15).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 67-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung, hat der Beschwerdeführer darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 32-IV-10; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 32-IV-10

    Grundrecht der Informationsfreiheit; mittelbare Drittwirkung für das Verhältnis

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung, hat der Beschwerdeführer darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 32-IV-10; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16
    Ebenso wenig wird erkennbar, wieso das Oberverwaltungsgericht die Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise überspannt haben sollte (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 75-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 140-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16
    Hinsichtlich der Details dieser Auseinandersetzung wird auf die Darstellung im Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. Dezember 2015 (Vf. 140-IV-15 [HS]/Vf. 141-IV-15 [e.A.]) Bezug genommen.
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 138-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16
    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung, hat der Beschwerdeführer darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 67-IV-06; Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 32-IV-10; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 138-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 37-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 46-IV-16
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde - soweit sie sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet - nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer eventuell behaupteter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 37-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 114-IV-17
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich der anderen, vom Beschwerdeführer behaupteten Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 46-IV-16 [HS]/ Vf. 47-IV-16 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 88-IV-17
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich der anderen, vom Beschwerdeführer behaupteten Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 46-IV-16 [HS]/ Vf. 47-IV-16 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 144-IV-16
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich der anderen, vom Beschwerdeführer behaupteten Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 46-IV-16 [HS]/ Vf. 47-IV-16 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 140-IV-16
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf einen Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich der anderen, vom Beschwerdeführer behaupteten Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - Vf. 46-IV-16 [HS]/ Vf. 47-IV-16 [e.A.]; st. Rspr.).
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